Tuesday 23 April 2013

EU will Anbau von Obst und Gemüse in Gärten regulieren



Die Europäische Kommission will den Landwirten und Gärtnern in Zukunft die Verwendung von Einheits-Saatgut vorschreiben. Alte und seltene Sorten haben kaum Chancen auf eine Zulassung, ihr Anbau wird strafbar - auch wenn er im privaten Garten erfolgt.


Die EU-Kommission arbeitet an einer Neuregelung des europäischen Saatgut-Marktes in Form einer Verordnung. Damit wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2012 verrechtlicht: Landwirte dürfen nur mehr amtlich zugelassenes Saatgut verkaufen. Bisher waren alte und seltene Saatgut-Sorten ausgenommen, die in althergebrachter Tauschwirtschaft gezüchtet und in meist kleinen Mengen gehandelt wurden. Geht es nach den Plänen der Kommission, dürfen Kleinbauern oder Privatleute  ihr selbst gezüchtetes Saatgut in Zukunft nicht einmal mehr verschenken.

Viele konventionelle Gemüse- und Getreidesorten werden damit aus dem Anbau verschwinden, kritisieren österreichische Umweltorganisationen. Die verpflichtende Registrierung aller Sorten würde zu einer kompletten Vereinheitlichung führen. Die kleinstrukturierte Landwirtschaft ist damit vollständig von der Saatgut-Weitergabe ausgeschlossen, heißt es im Begleittext zu einer gemeinsamen Petition von Arche Noah und Global 2000. Für sie sei das Zulassungsverfahren für Saatgutarten mit unüberwindbaren bürokratischen und finanziellen Hürden verbunden. Zudem befürchten die Umweltschützer eine strenge amtliche Überwachung. Beim Tausch nicht zugelassener Saatgut-Sorten drohen hohe Strafen.

Profiteure der Normierung sind allein die Lebensmittel-Konzerne, die schon jetzt den Großteil des Saatgut-Marktes unter sich aufteilen (hier). Seit Jahren macht die Lobby der Agrarindustrie in Brüssel Stimmung für einen weiteren Schritt in Richtung Saatgut-Kartell. Ziel ist die Kontrolle der gesamten Lebensmittelproduktion durch einige wenige Großkonzerne. Schon heute werden kleinere Konkurrenten mittels Anzeigen von Monsanto und Co dazu gezwungen, ausschließlich ihr Saatgut zu kaufen. In Zukunft drohen nun auch Verwaltungsstrafen.

Der Konsument habe kaum mehr eine Wahlfreiheit, was auf seinem Teller landet, heißt es in einem offenen Brief von mehr als einem Dutzend Europäischer Umweltschutzorganisationen an Kommission und EU-Parlament. Weniger Vielfalt heiße auch weniger Farben und Geschmäcker, und schlussendlich weniger Lebensmittelqualität. Gefordert wird eine komplette Neuausrichtung des nun laufenden Reformprozesses. Saatgutanwendern müsse eine größere Sorten-Vielfalt zu Verfügung stellen, insbesondere Arten, die an lokale Bedingungen angepasst sind. Dies würde dazu beitragen, den Verbrauch an Pestiziden, Düngemitteln und Wasser zu reduzieren und die Verschmutzung von Böden und Wasser einzudämmen.

Initiativen wie jene der Umweltorganisationen oder ein entsprechender Antrag der Grünen im österreichischen Nationalrat werden aber wohl wirkungslos bleiben, solange nicht mehrere Mitgliedsstaaten gegen die geplante Verordnung auftreten. Noch ist der Beschluss nicht umgesetzt. Die EU-Kommission soll am 6. Mai ihren Entwurf vorlegen, danach muss sich das EU-Parlament damit beschäftigen.

Sollte das Parlament die Verordnung durchwinken, dürfen auch Privatleute ihre in Obst- und Gemüseprodukte nicht mehr verbreiten, wenn sie nicht den Wünschen von Monsanto EU-Normen entsprechen.

Es ist bezeichnend für die mangelnde demokratische Legitimation der EU, dass solche grundlegenden Entscheidungen durchgezogen werden, ohne dass die Bürger davon etwas mitbekommen. Ist die Verordnung einmal beschlossen, sind die Lebensmittel-Konzerne im Recht und die Bürger in der Defensive und werden größte Schwierigkeiten haben, die gesetzlichen Regelungen wieder rückgängig zu machen.

Die Abgeordneten des Europa-Parlaments dürften den Antrag zur Verordnung nicht einmal gelesen haben.

Sie kaufen ihre Lebensmittel im Supermarkt.



Quelle: DWN (23.04.2013)

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