Monday 15 April 2013

Falls es Ihnen entgangen ist: Neue EU-Steuervorschriften ab 1. Januar 2013 - Aufhebung des Bankgeheimnisses in der EU


Ab 1. Januar 2013 gelten neue EU-Vorschriften, mit denen die Steuerhinterziehung innerhalb der Union besser bekämpft werden soll. Einer der wichtigsten Aspekte der Richtlinie ist die Aufhebung des Bankgeheimnisses. Auch für Unternehmen ändern sich die Steuerregeln.


Etwa eine Billion Euro gehen in der EU Jahr für Jahr durch Steuerhinterziehung und Steuerumgehung verloren. Am 1. Januar 2013 treten nun neue EU-Vorschriften in Kraft, die die Zusammenarbeit der Steuerbehörden in der EU erleichtern soll. Einer der wichtigsten Aspekte der Richtlinie ist die Aufhebung des Bankgeheimnisses: "Ein Mitgliedstaat kann es nicht ablehnen, einem anderen Mitgliedstaat Informationen zu übermitteln, nur weil ein Finanzinstitut über diese verfügt", erläutert die EU-Kommission.

Automatischer Informationsaustausch ab 2015


Mit der Richtlinie 2011/16/EU wird ab dem 1. Januar 2015 zudem ein automatischer Informationsaustausch über fünf Kategorien von Einkommen und Kapital auf Grundlage verfügbarer Informationen eingeführt: Löhne und Gehälter, Aufsichts- oder Verwaltungsratsvergütungen, Lebensversicherungen, Pensionen, Immobilienbesitz und Einkünfte daraus.

Diese Liste kann um Dividenden, Kapitalerträge und Lizenzen erweitert werden. Der Rat kann ferner beschließen, einen bedingungslosen automatischen Informationsaustausch über mindestens drei der fünf genannten Kategorien einzuführen.

Neue Steuerregeln für Unternehmen ab 2013


Bereits ab Januar 2013 gelten europaweit neue Mehrwertsteuer-Vorschriften für Unternehmen. Durch die Rechnungsstellungsrichtlinie (2010/45/EU) werden elektronische und Papierrechnungen gleichgestellt. Damit will die Kommission die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung fördern. Die Mitgliedstaaten dürfen keine Bedingungen für die elektronische Rechnungsstellung, etwa elektronische Signaturen, mehr vorschreiben, und Rechnungen können fortan elektronisch aufbewahrt werden.

Nach den neuen Vorschriften können die Mitgliedstaaten zudem kleinen Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als zwei Millionen Euro erlauben, die Mehrwertsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn der Kunde gezahlt hat.

Aktionsplan gegen Steuerbetrug


Bereits vor zehn Tagen hat die Kommission einen "Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung" vorgelegt. Er enthält eine Reihe von Maßnahmen und Empfehlungen. Die erste Empfehlung richtet sich gegen Steueroasen. Den Mitgliedstaaten werden darin einheitliche Kriterien an die Hand gegeben, um Steueroasen zu erkennen, so dass sie diese auf nationale schwarze Listen setzen können. Außerdem werden spezielle Maßnahmen festgelegt, mit denen diese Nicht-EU-Mitgliedstaaten dazu gebracht werden sollen, die in der EU geltenden Steuerstandards anzuwenden.

Die zweite Empfehlung betrifft die aggressive Steuerplanung. So werden Vorschläge gemacht, wie gegen Rechtstricks und Schlupflöcher vorgegangen werden kann, die einige Unternehmen ausnutzen. Die Mitgliedstaaten werden zudem angehalten, ihre Doppelbesteuerungsabkommen zu verbessern, um "doppelte Nichtbesteuerung" zu verhindern.

Weitere geplante Initiativen im Aktionsplan sind unter anderem ein europäischer Verhaltenskodex für Steuerpflichtige, eine EU-weite Steueridentifikationsnummer, eine Überprüfung der Missbrauchsbekämpfungsvorschriften in wichtigen EU-Richtlinien und gemeinsame Leitlinien zur Rückverfolgung von Geldströmen.

Unternehmenssteuern und Reichensteuer


Die Kommission hat die Mitgliedsstaaten in dem Aktionsplan zudem "nachdrücklich aufgefordert", ihre Arbeit am EU-Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung zu intensivieren. "Werden nicht bald wirksame Lösungen zur Beseitigung bestimmter Diskrepanzen vereinbart und umgesetzt, so wird die Kommission gegebenenfalls Legislativvorschläge für geeignete Maßnahmen vorlegen", kündigte die Behörde von Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, an. Der EU-Verhaltenskodex sollte zudem auf die Sondersteuer­regelungen für vermögende Einzelpersonen ausgedehnt werden, empfahl die Kommission. 


Quelle: EurActiv (17.12.2012)



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